Wenn Sie die Einstufung in eine Pflegestufe bei der Pflegekasse beantragt haben, beauftragt diese den medizinischen Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK, mit der Erstellung eines Gutachtens. Mit Hilfe dieses Gutachtens soll die Pflegebedürftigkeit eines Patienten analysiert werden, sprich wie viel Zeit letztendlich für die Pflege des Patienten einkalkuliert werden muss. Anhand dieses Gutachtens wird die Pflegestufe und die Art der Pflege bestimmt.
Der MDK kündigt sich zu einem Begutachtungstermin vor Ort, beim Pflegebedürftigen (auch Antragsteller genannt) an. Die Pflegeperson muss anwesend sein.
Wir beraten Sie, was Sie bei einem Besuch des MDK beachten müssen und stehen Ihnen vor Ort beim Begutachtungstermin zur Seite!